Ja, die Zeiterfassung ist tatsächlich durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgeschrieben. Gemäß dem ArbZG sind Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren und zu überwachen, insbesondere wenn diese über die gesetzlich festgelegte werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehen. Dies dient vor allem dem Schutz der Mitarbeiter, um Überstunden und zu lange Arbeitszeiten zu vermeiden.
Die Zeiterfassung wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs weiter konkretisiert und gestärkt. In diesem Urteil wurde festgelegt, dass alle Unternehmen in der EU systematische Zeiterfassungssysteme für ihre Mitarbeiter einführen müssen, um die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze zu gewährleisten.
Das bedeutet, dass Arbeitgeber alle Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter, inklusive Überstunden, Pausen und Urlaubszeiten, exakt erfassen und dokumentieren müssen. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen an die Zeiterfassung und die Art und Weise, wie diese durchgeführt wird, je nach Land und spezifischer Branchenregelung variieren können. Daher ist es empfehlenswert, sich bei Unsicherheiten an einen Experten oder die zuständige Kammer zu wenden.