Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Was genau bedeutet das, und wie kann SpikeTime als Software zur Arbeitszeiterfassung dabei helfen, diese Pflicht auf einfache Art ohne großen Aufwand zu erfüllen.
Was genau bedeutet das, und wie kann SpikeTime als Software zur Arbeitszeiterfassung dabei helfen, diese Pflicht auf einfache Art ohne großen Aufwand zu erfüllen.
Die vom EuGh (europäischer Gerichtshof) festgestellte und vom BAG (Bundesarbeitsgericht) festgestellte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wirft viele Fragen auf. Wir versuchen diese hier und mit unserer Software zur beantworten.
Hier geht es hauptsächlich um den Arbeitnehmerschutz. Eine Arbeitszeiterfassung ist für Arbeitnehmer wichtig, um sicherzustellen, dass sie nicht zu viel arbeiten und ihre Gesundheit dadurch gefährden. Es ist auch wichtig, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau nachverfolgen können, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorschriften zur maximalen Arbeitszeit und zu Pausen einhalten. Eine Arbeitszeiterfassung hilft auch dabei, faire Löhne zu berechnen und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer für ihre tatsächliche Arbeitszeit bezahlt werden.
Laut BAG gilt dies schon jetzt und folgt aus der Festlegung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Was müssen Unternehmen also jetzt tun, um dem nachzukommen?
Prinzipiell muss jeder Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten erfassen und dokumentieren. Es gibt lt. Arbeitsschutzgesetz allerdings einige Ausnahmen, auf die dies nicht zutrifft. Diese sind:
Damit sind die meisten dazu verpflichtet Ihre Arbeitszeiten nachvollziehbar zu erfassen. Nicht enthalten sind Selbstständige, die auf Stundenbasis arbeiten und sowieso eine Projektzeiterfassung machen müssen, um korrekt bezahlt zu werden.
Dies lässt das BAG Urteil leider noch völlig offen. Der EuGH schreibt, dass die Zeiten verlässlich, objektiv und zugänglich erfasst werden sollen. Aber ob dies auf handschriftlichen Stundenzetteln oder in einer digitalen Lösung geschehen muss ist nicht abschließend geklärt. Mit Beschluss vom 13.09.2022 ist es nicht zwingend notwendig eine elektronische Zeiterfassung einzuführen. Die "Einführung" einer Zeiterfassung mit handgeschriebenen Stundenzetteln entspricht aber wohl eher dem Vorgehen von vor 20 Jahren und ist definitiv nicht mehr zeitgemäß.
Für die Arbeitszeiterfassung gibt es viele verschiedene Lösungen und Anbieter. Die einfachste, aber nicht mehr zeitgemäße Lösung ist eine einfache Excel-Tabelle, in der jeder Mitarbeiter seine Zeiten einträgt. Mehr auf dem Stand der Zeit ist eine digitale online Zeiterfassung.
Arbeitszeit ist die Zeit, die jemand für seine Arbeit aufwendet. Dazu gehören beispielsweise die Zeit, die man am Arbeitsplatz verbringt, und die Zeit, die man für die Arbeit zu Hause aufwendet. Pausen, Ruhezeiten und der Weg zur Arbeit werden davon ausgeschlossen. Arbeitszeit ist immer vergütet, und die Höhe der Vergütung wird in der Regel im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt.
Kurz gesagt ist die Zeit, die der Arbeitnehmer FÜR seine Firma verbringt immer Arbeitszeit und muss dementsprechend auch erfasst werden.
"Gratulation zum wirklich sehr gelungen Update von Spiketime. Hier habt Ihr ein bereits ganz tolles Tool noch bedienungsfreundlicher gemacht!"
Jürgen Lang
Lang Consult
Ja. Gesetzliche Pausenzeiten sind für Arbeitnehmer nach einer bestimmten Arbeitszeit vorgeschrieben.
Die gesetzlichen Pausenzeiten sind festgelegt und müssen eingehalten werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Ruhepause nach einer bestimmten Arbeitszeit.
Die digitale Arbeitszeiterfassung bietet viele Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und erfüllt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung quasi nebenbei.
SpikeTime bietet all diese Möglichkeiten und hilft, die Arbeitszeiten in Kleinbetrieben und auch in größeren Unternehmen im Sinne des europäischen Gerichtshofs zu dokumentieren.
...nicht mit unserer Software. Sie melden sich an, laden Ihre Mitarbeiter ein und diese können direkt anfangen mit dem Browser oder auch mit der praktischen App zur Zeiterfassung ihre Zeiten zu dokumentieren.